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Erlebnispark Steinau – zur Startseite
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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für die Website erlebnispark-steinau.de. Sie beschreibt, wie zugänglich die Seite ist, wo es noch hakt und wie du uns Barrieren meldest.

Stand der Vereinbarkeit

Wir haben die Website an den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), der EN 301 549 und WCAG 2.2 Stufe AA ausgerichtet. Umgesetzt sind unter anderem:

Grundlage ist eine Selbstbewertung des Entwicklungsteams. Eine unabhängige Prüfung steht aus, deshalb sprechen wir von „weitgehend vereinbar“.

Bekannte Einschränkungen

Der Park vor Ort

Ehrlich vorweg: Der Park liegt an einem Hang, einige Wege sind steil oder geschottert. Die Hauptwege sind befestigt und mit Kinderwagen oder Rollstuhl befahrbar, einzelne Bereiche brauchen Unterstützung. Ein barrierefreies WC und Parkplätze direkt am Eingang sind vorhanden. Nicht alle Fahr- und Spielstationen sind für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nutzbar.

Ruf vor deinem Besuch kurz an – wir sagen dir konkret, welche Route funktioniert: 06663 6889.

Barriere melden

Ist dir etwas aufgefallen, das du nicht nutzen konntest? Schreib an info@erlebnispark-steinau.de und beschreib kurz, welche Seite und welches Gerät. Wir antworten in der Regel innerhalb einer Woche und sagen dir, wann wir es beheben. Brauchst du eine Information in einer anderen Form – zum Beispiel vorgelesen oder als einfacher Text – bekommst du sie von uns.

Schlichtung

Hilft unsere Antwort nicht weiter, kannst du dich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden. Für öffentliche Stellen in Hessen ist zusätzlich die Durchsetzungsstelle nach dem Hessischen Behindertengleichstellungsgesetz zuständig.

Erstellung dieser Erklärung

Erstellt im August 2026 auf Basis einer Selbstbewertung. Wir prüfen die Erklärung mindestens einmal jährlich und nach größeren Änderungen an der Website.

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