Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für die Website erlebnispark-steinau.de. Sie beschreibt, wie zugänglich die Seite ist, wo es noch hakt und wie du uns Barrieren meldest.
Stand der Vereinbarkeit
Wir haben die Website an den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), der EN 301 549 und WCAG 2.2 Stufe AA ausgerichtet. Umgesetzt sind unter anderem:
- Semantische Struktur mit genau einer Hauptüberschrift und klarer Gliederung je Seite.
- Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur mit sichtbarem Fokus auf allen Elementen.
- Textkontraste von mindestens 4,5:1, Bedienelemente mindestens 3:1.
- Beschriftete Formularfelder, Fehlermeldungen direkt am Feld mit Lösungshinweis.
- Aussagekräftige Alternativtexte, dekorative Bilder ohne Alternativtext.
- Berücksichtigung von „Bewegung reduzieren“ (prefers-reduced-motion).
- Nutzbarkeit bei 200 % Zoom ohne horizontales Scrollen, Tippziele ab 44 px.
- Kerninfos wie Preise, Öffnungszeiten und Anfahrt als HTML statt als PDF.
Grundlage ist eine Selbstbewertung des Entwicklungsteams. Eine unabhängige Prüfung steht aus, deshalb sprechen wir von „weitgehend vereinbar“.
Bekannte Einschränkungen
- Einzelne Rechtstexte enthalten noch Lücken, die der Park nachliefert – sie sind auf der jeweiligen Seite sichtbar markiert.
- Externe Inhalte wie Karte, Webcam und Facebook liegen außerhalb unseres Einflussbereichs; ihre Barrierefreiheit können wir nicht garantieren. Alle Kerninfos bekommst du deshalb auch ohne diese Dienste.
- Noch nicht geprüft: Screenreader-Tests mit realen Nutzerinnen und Nutzern. Sie sind geplant.
Der Park vor Ort
Ehrlich vorweg: Der Park liegt an einem Hang, einige Wege sind steil oder geschottert. Die Hauptwege sind befestigt und mit Kinderwagen oder Rollstuhl befahrbar, einzelne Bereiche brauchen Unterstützung. Ein barrierefreies WC und Parkplätze direkt am Eingang sind vorhanden. Nicht alle Fahr- und Spielstationen sind für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nutzbar.
Ruf vor deinem Besuch kurz an – wir sagen dir konkret, welche Route funktioniert: 06663 6889.
Barriere melden
Ist dir etwas aufgefallen, das du nicht nutzen konntest? Schreib an info@erlebnispark-steinau.de und beschreib kurz, welche Seite und welches Gerät. Wir antworten in der Regel innerhalb einer Woche und sagen dir, wann wir es beheben. Brauchst du eine Information in einer anderen Form – zum Beispiel vorgelesen oder als einfacher Text – bekommst du sie von uns.
Schlichtung
Hilft unsere Antwort nicht weiter, kannst du dich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden. Für öffentliche Stellen in Hessen ist zusätzlich die Durchsetzungsstelle nach dem Hessischen Behindertengleichstellungsgesetz zuständig.
Erstellung dieser Erklärung
Erstellt im August 2026 auf Basis einer Selbstbewertung. Wir prüfen die Erklärung mindestens einmal jährlich und nach größeren Änderungen an der Website.
